Checkpoint-Terraristik
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Amtliches

 

Viele Besitzer von Landschildkröten

wissen das noch gar nicht!

 

Um Ihre Tiere zu dokumentieren, machen wir Fotos und laminieren diese für Sie ein. 

Diese Dienstleistung kostet uns ein Lächeln und Sie € 5,00.

ALLGEMEINES ZUR KENNZEICHNUNG- / FOTODOKUMENTATION

VON REPTILIEN INSBESONDERE SCHILDKRÖTEN


Warum?
Verschiedene Reptilienarten können aufgrund äußerlich erkennbarer unveränderlicher Merkmale sicher identifiziert werden. Grundsätzlich sind dies Arten wie die Strahlenschildkröte, griechische und maurische Landschildkröte, Breitrandschildkröte, nördliche und südliche Mada- gaskar-Boa, Madagaskar- Hundskopfboa, Balearen-Eidechse sowie die Pityusen-Eidechse.
In Deutschland ist zur Identitätskontrolle von Reptilienarten insbesondere Schildkröten die Kennzeichnung durch Mikrochip-Transponder oder (Foto)dokumentation vorgeschrieben. Da die Kennzeichnung durch Mikrochip-Transponder immer mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist und diese Kennzeichnung erst ab einem Gewicht von 200 g (Schlan- gen) bzw. 500 g (Landschildkröten) vorgenommen werden kann, wird vor allen Dingen bei Schildkröten in der Regel die Fotodokumentation als Kennzeichnungsmethode gewählt. Neuerdings wird jedoch auch ein Mini - Transponder für Schildkröten ab 200 g angeboten. Sollte die Kenn- zeichnungsmethode später gewechselt werden, ist dies anzuzeigen und vorhandene Dokumente sind von der zuständigen Behörde zu ergänzen.


Wie?
Für die Dokumentation ist eine zeichnerische oder fotografische Darstel- lung individueller Körpermerkmale vorzunehmen, die es ermöglicht das jeweilige Exemplar zu identifizieren. Dazu ist eine Beschreibung des Tie- res festzuhalten, die zumindest Angaben über Größe und Länge, Ge- wicht, Geschlecht und Alter sowie die Beschreibung von Besonderheiten umfasst.
Der jeweilige Halter kann die Fotodokumentation in Form eines  Tierpas- ses führen, die in solchen Zeitabständen fortzuschreiben ist, dass mö- gliche Veränderungen der Körpermerkmale nachvollziehbar sind. So soll der Bezug vom Tier zu den jeweiligen Formularen nachvollziehbar her- gestellt werden.


Wohin mit den Dokumentationen?
Bei der Anmeldung von Tieren sowie bei der Beantragung von Beschei- nigungen müssen Kennzeichen angegeben und deshalb sämtliche For- mulare im Original der Naturschutzbehörde vorgelegt werden. Die dann von Ihnen regelmäßig zu erstellenden Wiederholungsdokumentationen sind der Naturschutzbehörde nicht vorzulegen, sondern zu den Original- papieren zu nehmen. Bei der Abgabe eines Exemplars sind dann alle Unterlagen dem neuen Besitzer zu dessen Nachweisführung auszuhän- digen. Sollten die Anschlussdokumentationen versäumt oder zu spät gefertigt worden sein, werden Vermarktungsgenehmigungen (Cites bzw. EG-Bescheinigungen) ungültig und z. B. der Verkauf, Kauf oder Tausch
strafbar. Als Herkunftsnachweis der legalen Zucht werden die Papiere in der Regel jedoch noch anerkannt.


ERSTELLUNG VON FOTOS BEI SCHILDKRÖTEN


Wie viele?
Pro Schildkröte sind 2 Farbfotos zu erstellen:
1 x Rückenpanzer senkrecht von oben (um das Tier besser auf den Rücken legen zu können, kann eine niedrige Blumenschale oder eine Gummi-Rohrdichtung benutzt werden).

1 x Bauchpanzer senkrecht von oben.


Wie genau?
 Als Hintergrund sollte entweder kariertes Papier (Schachbrettmuster) oder weißes Papier mit einem daneben gelegten Maßstab (z. B. Lineal, Zollstock) verwendet werden.  Die Tiere müssen vor dem Fotografieren gesäubert werden, sie dürfen aber nicht mehr nass oder feucht sein.  Die Fotos müssen Format füllend, scharf und gut ausgeleuchtet sein, d. h. es dürfen keine Schatten vorhanden sein.
Zur Erstellung des Tierpasses und auch zur Beantragung von Ver- marktungsgenehmigungen ist es einfacher, Fotos in digitaler Form zu benutzen. Farbbilder in Papierform sollten glänzend und mindestens 9 x 13 cm groß sein. Bei Beantragung von neuen Vermarktungsgeneh- migungen müssen Farbbilder, falls diese nicht digital vorgelegt wer den, in 3-facher Ausfertigung eingereicht werden.


Wann?
Folgende Zeitabstände sollten eingehalten werden:
2. - 3. Lebensmonat, 5. – 8. Lebensmonat, 12. – 14. Lebensmonat.
Danach jährlich, ab dem 10. Lebensjahr alle 5 Jahre.
Es empfiehlt sich im Schlupfjahr im Herbst, im ersten Lebensjahr im Frühjahr und Herbst und in den darauffolgenden Jahren jeweils im Herbst die Fotodokumentation durchzuführen.
Weitere Informationen sowie ein Muster für den „Tierpass“ erhalten Sie unter
www.Kreis-guetersloh/Umwelt/Artenschutz/Handel und Haltung.de

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.Aktualisiert am 12.05.23

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